Das neue Kitajahr ist gestartet. Alle Jahre wieder starten nun die Elternausschusswahlen. Bis Oktober müssen in jeder Tageseinrichtung in einer Elternvollversammlung neue Elternvertreter gewählt werden. Zudem werden in der konstituierenden Sitzung des EAs auch aus dem Kreise der Elternschaft jeder Einrichtung zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte in die Vollversammlung des Stadtelternausschusses entsandt. Dabei handelt es sich um wichtige Aufgaben, in der Eltern ihren Beitrag zu einer gelingenden Erziehungs- und Bildungspartnerschaft leisten, die Elternperspektiven einbringen und gemeinsam mit der Einrichtung die Grundlagen guter Kinderbetreuung gestalten können.
In der Praxis ist dabei manches unklar, weshalb wir hier noch einmal die wesentlichen Informationen zusammenstellen:
Was ist eine Elternversammlung und wie läuft sie ab?
In der Elternversammlung treffen sich alle Kita-Eltern der Kita jedes Jahr in Präsenz bis Ende Oktober. Sie ist das höchste beschlussfassendes Gremium der Kita-Elternschaft. Sie das Herzstück der Elternmitwirkung. Hier haben alle Eltern die Möglichkeit, mit dem Träger und der Leitung, sowie anderen Eltern in Kontakt zu treten und im Plenum Vorschläge oder Fragen rund um ihre Kita zu diskutieren. Der EA berichtet über seine Tätigkeit im vergangenen Kitajahr und den Eltern können Informationen zur Bedeutung der Elternmitwirkung näher gebracht werden. Themen gibt es derzeit aufgrund der Pandemie und des neuen Kitagesetzes sicher genug. Sie dient damit der Erörterung „grundsätzlicher Fragen“ und wichtiger Entwicklungen und der Wahl des Elternausschusses.
Die Elternversammlung wird durch Träger, Elternausschuss oder auf Antrag von 20% der Eltern einberufen. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst (Enthaltung zählen nicht). Jedes Elternteil hat – unabhängig von der Zahl der Kinder – eine Stimme. Ist nur ein Elternteil anwesend, hat dieses 2 Stimmen. Jedes Elternteil, der Elternausschuss und der Träger dürfen Anträge stellen
Wie wird der EA gewählt?
Die Wahl des Elternausschusses muss immer in einer Elternversammlung aller Eltern in Präsenz durch den Träger erfolgen („soll in der Zeit zwischen dem Ende derSchulsommerferien bis Ende Oktober eines jeden Jahres erfolgen“). Alle Wahlen ohne Präsenz-Elternversammlung sind immer ungültig. Daran ändert auch eine Zustimmung des alten Elternausschusses nichts!
Es wird grundsätzlich wird geheim abgestimmt. Offen kann abgestimmt werden, wenn nicht mehr Kandidierende vorhanden sind, als Plätze und niemand widerspricht. Jeder Elternteil hat (unabhängig von der Zahl der Kinder) 1 Stimme pro zu besetzendem Platz im EA. Ist nur ein Elternteil anwesend, hat er 2 Stimmen. Wer zwei Stimmen hat, kriegt bei einer geheimen Wahl zwei Stimmzettel.
Eine Wahl auf sog. Gruppenelternabenden ist nicht möglich . Eine Wahl in Teilversammlungen ist unzulässig. Es geht dabei darum, dass alle Eltern miteinander über die grundsätzlichen Fragen der Kita ins Gespräch kommen, um eine informierte Wahlentscheidung treffen zu können und sich auch ein Bild von den Kandidierenden aus anderen Gruppen zu machen. Einfache Regel: Jede Elternausschusswahl ohne Durchführung einer Elternversammlung ist ungültig.
Warum sollte ich mich im EA engagieren?
Eltern, pädagogische Fachkräfte, Leitungen und Träger der Tageseinrichtung,arbeiten in einer Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle des Kindes zusammen. Der Elternausschuss bringt die Elternperspektive ein. Der EA ist damit weder Festkommitee, noch Fundamentalopposition. Es ist Grundprinzip fachlicher Arbeit in der Kita, die Wünsche der Eltern und die eigenen fachlichen Vorstellungen im konstruktiven Austausch in guten Ausgleich zu bringen. Schließlich: Elternarbeit macht Spaß 🙂
oDer Träger ist verpflichtet, den EA vor Entscheidungen über wesentliche
Angelegenheiten, die die Tageseinrichtung betreffen, rechtzeitig und
umfassend zu informieren und anzuhören.
(§ 9 Abs. 3 S. 2 KiTaG).
o Der Elternausschuss kann auch selbst von Träger oder der Leitung
Auskunft über wesentliche Fragen verlangen und Vorschläge
unterbreiten. (§ 9 Abs. 3 S. 2 KiTaG).
Der EA ist zu folgenden Punkten zwingend vorher anzuhören (§7 Abs.2 EMVO):
o Grundsätzen für die Aufnahme von Kindern,
o Öffnungs- und Ferienzeiten sowie Schließtagen,
o Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit,
o Änderungen der Konzeption
o Änderungen der Betriebserlaubnis,
o Änderungen der Angebotsstruktur,
o baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Tageseinrichtung betreffenden Maßnahmen,
o Maßnahmenplan bei Personalmangel (§ 21 Abs. 6 KitaG)
o Änderungen in der Personalausstattung.
Aus wie vielen Mitgliedern besteht ein EA?
Der Elternausschuss besteht aus einem Mitglied pro angefangene 10 Betreuungsplätze der Kita laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus drei Mitgliedern. Diese Zahl ist unveränderlich und kann auch nicht durch einen Beschluss der Elternversammlung verändert werden. Sollten nicht genug Kandidierende zur Verfügung stehen, so bleiben Plätze frei und können im Laufe des Jahres durch die Elternversammlung nachbesetzt werden. Es ist sehr empfehlenswert, dass die Elternversammlung direkt auch Ersatzmitglieder wählt, die in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl nachrücken, wenn ein EA-Mitglied während der Amtszeit ausscheidet (z.B. weil das Kind die KiTa verlässt).
Sind Brief- oder Onlinewahlen gültig?
Die Elternversammlung wählt den EA in Präsenz. Eine Online-Wahl oder eine von der Einrichtung verfügte Briefwahl ist unzulässig. § 4Abs. 3 EMLVO lässt es zu, dass die Elternversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen beschließen kann, die Wahl nicht direkt in der Versammlung, sondern in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Diese Entscheidung steht nur der Elternversammlung zu, durch Träger oder bisherigen Elternausschuss beschlossene Urnenwahlen sind und bleiben ungültig!
Was sagen die Corona-Regeln zur Elternversammlung?
Es gibt keine Regelungen, die einer Elternversammlung in Präsenz entgegenstehen. Die Corona-Regeln erlauben nicht, davon abzuweichen.
Wann muss der EA nachgewählt werden?
Der EA wird jährlich neu gewählt. Immer wieder scheiden allerdings EA-Mitglieder während der Amtszeit aus – meist, weil die Kinder die KiTa verlassen (damit erlischt sofort die Mitgliedschaft im EA). Es ist daher sehr empfehlenswert, bereits bei der Wahl des EA Ersatzmitglieder als „Nachrücker“ zu
bestimmen. Stehen keine Ersatzmitglieder zur Verfügung, so bleiben die Plätze frei, sofern keine Nachwahl erfolgt. Eine Elternversammlung zur Nachwahl kann von Trägervertretung, KiTa-Leitung oder EA einberufen werden. Hat der EA durch Abgänge nur noch weniger als die Hälfte seiner gesetzlichen Mitgliederzahl, so hat der Träger gemäß § 5 Abs. 4 EMLVO zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Elternversammlung zur Nachwahl einzuberufen. Tritt dieser Fall im Juni oder später ein, kann der Träger im Einvernehmen mit dem verbleibenden EA entscheiden, auf eine Nachwahl zu verzichten und stattdessen schon kurz nach den Sommerferien die reguläre Neuwahl durchzuführen.
Wer wählt die StEA-Delegierten und die Elternmitglieder des Kitabeirats?
Diese werden, wie der/die Vorsitzende des EA und dessen Stellvertretung, in der konstituierenden Sitzung des EAs gewählt, an der Leitung und Trägervertretung teilnehmen.
Warum sollte ich als StEA-Delegierte/r kandidieren?
StEA-Delegierte sind MItglied der Vollversammlung des Stadtelternausschusses. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung in der Stadt. Sie kann in grundsätzlichen Angelegenheiten Beschlüsse treffen und wählt alle zwei Jahre den (bislang zwölfköpfigen) Vorstand des StEA – „den StEA“.
Warum ist das etwas für Sie? Hat Sie neugierig gemacht, was der StEA tut? Wollen Sie sich für Ihre EInrichtung, aber auch über Ihre Einrichtung hinaus mit anderen Eltern gemeinsam für gute Kinderbetreuung in der Stadt engagieren? Für Eltern- und Kinderrechte? Vielfältige Einblicke in diesbezügliche Stadt- und Trägerverwaltung und Politik und in andere Einrichtungen gewinnen? Etwas für Kinder und Eltern bewegen? Mal reinschnuppern in stadtweites ehrenamtliches Engagement?