Das Landesjugendamt hat ein neues Rundschreiben zum Thema Corona herausgegeben.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes zum 30. Juni 2022
Weiterhin kostenfreie Testung bis Vollendung des 5. Lebensjahres - Verlängerungen der Absonderungsverordnung sowie der Corona-Bekämpfungsverordnung
- Merkblatt „Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung“
Das Rundschreiben ist hier abrufbar
Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits zum 30. Juni die Corona-Testverordnung geändert.
Was bedeuten die Änderungen für den Bereich KiTa?
Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiter kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita, soweit diese freiwillig angeboten werden. Die Kooperationen zwischen Trägern/Einrichtungen/mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die Einwilligung der Eltern vorliegen muss.
Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen dieser mit einer Zuzahlung von 3,00 Euro in Anspruch genommen werden kann. Ob bei Ihren Kindern eine solche Möglichkeit besteht, können Sie über folgende Dokumente prüfen:
- Formular „Selbstauskunft/Nachweis nach zur Inanspruchnahme von Testungen“,
- die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zur neuen Corona-Testverordnung, abrufbar unter „Für wen ist der Bürgertest kostenlos?“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c23574) und „Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html#c25569),
Die vollständige Corona-Testverordnung ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html.
Weiter möchten wir über die aktuellen Landesregelungen informieren:
Das Land hat seine Corona-Absonderungsverordnung noch einmal verlängert. Für den Bereich KiTa ergeben sich daraus keine Änderungen. Es gelten weiterhin die bekannten Informationsketten für „Kontaktpersonen“.
Das Land hat auch seine Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert; diese enthält weiterhin keine speziellen Regelungen für den Bereich KiTa.
Das Ministerium für Bildung passt seine Corona-FAQ derzeit an die neuen Regelungen / Laufzeiten der Regelungen an. Unter https://s.rlp.de/coronakita können Sie diese zeitnah abrufen. Dort finden sie auch ein neues Merkblatt zum Thema „Impfungen / Auffrischimfpungen Corona / Influenza“.
Speziell im Kampf gegen das Coronavirus bleibt die Impfung eines der zentralen Mittel, um sich selbst und andere zu schützen.